Eine Stiftung für Weingarten

Am 15.05.2013 wurde die Bürgerstiftung Weingarten/Württemberg von 76 Bürger/Innen gegründet und mit einem Kapital von 88.550,- € ausgestattet. Die beschlossene Satzung hat einen möglichst weiten Zweck von der Förderung von Kunst und Kultur, Heimatpflege und Brauchtum, Bildung, Erziehung und Sport, Jugend-, Familien- und Seniorenarbeit bis zur Hilfe von Menschen in sozialer Not der Stadt Weingarten, auf welche die Stiftung beschränkt wurde

Bereits am 03.06.2013 hat das Regierungspräsidium Tübingen die Bürgerstiftung als rechtsfähig anerkannt. In einem Festakt am 29.07.2013 im Schmuzer-Saal des „Schlössle“ in Weingarten übergab Herr Regierungspräsident Hermann Strampfer die Stiftungsurkunde.

Das Finanzamt hat die Stiftung als gemeinnützig anerkannt. Der Vorstand der Stiftung hat sich eine Geschäftsordnung gegeben und Förderrichtlinien beschlossen.

Rechtsanwalt Springer ist Gründungsstifter der Bürgerstiftung. Er war Koordinator des Gründungskomitees und 1.Vorsitzender von 2013 bis 2022.

 

 

Die Bürgerstiftung erreichen Sie unter

St.-Konrad-Str. 51
88250 Weingarten
www.buergerstiftung-weingarten.de/

Anwaltskanzlei Schlak Wieland & Partner mbB, Weingarten. Foto: Wynrich Zlomke (2020)

Foto: (c) Wyrich Zlomke 2020